Bundesweit wurden Privatpersonen und Kleingewerbetreibende, die auf Ihren Homepages »Google Fonts« eingesetzt haben, per Anwaltsschreiben abgemahnt. Zugleich wurde ihnen angeboten, ein Zivilverfahren gegen Zahlung einer Vergleichssumme in Höhe von jeweils 170 Euro vermeiden zu können. Dieses dubiose Vorgehen wurde nun endlich beendet, indem die entsprechende Kanzlei verurteilt wurde. Mehr Infos unter der offiziellen Meldung: https://www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/presse/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1277538.php
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